Wirtschaft und RechtDatenschutzSchwierigkeit: Mittel

Wann muss ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen?

A
In jedem Unternehmen unabhängig von der Größe und der Art der Datenverarbeitung
B
Nur wenn personenbezogene Daten regelmäßig in Drittländer übertragen werden
C
Wenn mindestens 20 Personen staendig mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigt sind
D
Nur bei Unternehmen mit insgesamt mehr als 500 Mitarbeitern im gesamten Betrieb

Erklärung

Nach § 38 BDSG muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden, wenn mindestens 20 Personen staendig mit automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

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