Wirtschaft und RechtVertragsrechtSchwierigkeit: Schwer
Wann gerät ein Schuldner automatisch in Verzug (ohne Mahnung)?
A
Erst nach einem gerichtlichen Mahnbescheid der vom zuständigen Gericht erlassen wurde
B
Niemals automatisch, es ist grundsätzlich immer eine vorherige Mahnung zwingend nötig
C
Wenn ein kalendermassig bestimmter Zahlungstermin vereinbart wurde und dieser überschritten wird
D
Erst nach Zustellung der dritten schriftlichen Mahnung durch den Gläubiger
Erklärung
Nach § 286 Abs. 2 BGB gerät der Schuldner ohne Mahnung in Verzug, wenn eine Leistungszeit nach dem Kalender bestimmt ist (z.B. Zahlung bis 15.03.), oder 30 Tage nach Zugang einer Rechnung bei Verbrauchern (mit Hinweis).
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