ArbeitsrechtSchwierigkeit: Mittel
Welches Beschäftigungsverbot gilt nach dem Mutterschutzgesetz vor der Entbindung?
A
8 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot
B
6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin, sofern die Arbeitnehmerin nicht ausdrücklich erklärt, weiterarbeiten zu wollen
C
6 Wochen vor dem Entbindungstermin ohne jede Ausnahme oder Verzichtsmöglichkeit
D
4 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin beginnt das Beschäftigungsverbot
Erklärung
Nach § 3 Abs. 1 MuSchG dürfen werdende Mütter in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, sie erklären sich ausdrücklich dazu bereit. Diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. Nach der Entbindung besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot von 8 Wochen.
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