SozialversicherungSchwierigkeit: Mittel
Welche Voraussetzung muss für den Anspruch auf Arbeitslosengeld I erfüllt sein?
A
Der Arbeitnehmer muss in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein (Anwartschaftszeit)
B
Der Arbeitnehmer muss mindestens 24 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein
C
Der Arbeitnehmer muss mindestens 5 Jahre ununterbrochen in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben
D
Der Arbeitnehmer muss vom Arbeitgeber gekündigt worden sein und darf nicht selbst gekündigt haben
Erklärung
Nach § 137 SGB III besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn der Arbeitnehmer: 1) arbeitslos ist, 2) sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat, 3) die Anwartschaftszeit erfüllt hat (mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten).
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