SozialversicherungSchwierigkeit: Mittel

Welche Voraussetzung muss für den Anspruch auf Arbeitslosengeld I erfüllt sein?

A
Der Arbeitnehmer muss in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein (Anwartschaftszeit)
B
Der Arbeitnehmer muss in den letzten 24 Monaten mindestens 18 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein (Rahmenfrist)
C
Der Arbeitnehmer muss fünf Jahre ohne Unterbrechung Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, kürzere Beschäftigungszeiten zählen nicht
D
Die Kündigung muss vom Arbeitgeber ausgesprochen worden sein, denn wer selbst kündigt, erhält an Stelle von Arbeitslosengeld I die Grundsicherung

Erklärung

Nach § 137 SGB III besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn der Arbeitnehmer: 1) arbeitslos ist, 2) sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat, 3) die Anwartschaftszeit erfüllt hat (mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten).

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