SozialversicherungSchwierigkeit: Mittel

Ein Arbeitnehmer hat einen Arbeitsunfall auf dem Weg zur Arbeit. Wer übernimmt die Kosten?

A
Die Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung), da Wegeunfälle versichert sind
B
Der Arbeitgeber, da er für die Sicherheit der Mitarbeiter verantwortlich ist
C
Die Krankenkasse, da es kein Arbeitsunfall im engeren Sinne ist
D
Der Arbeitnehmer selbst, da er noch nicht am Arbeitsplatz war

Erklärung

Nach § 8 Abs. 2 SGB VII sind auch Wegeunfälle (Unfälle auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) als Arbeitsunfälle versichert. Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation und ggf. Verletztengeld. Umwege sind nur versichert, wenn sie durch die Arbeit bedingt sind.

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