WirtschaftBerufsbildungsrechtSchwierigkeit: Leicht

Wie lang ist die Probezeit bei einem Ausbildungsverhältnis nach dem BBiG mindestens?

A
Mindestens 2 Monate
B
Mindestens 1 Monat
C
Mindestens 6 Monate
D
Mindestens 3 Monate

Erklärung

Nach § 20 BBiG beträgt die Probezeit mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

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