WirtschaftBetriebsverfassungsgesetzSchwierigkeit: Mittel

In welchem der folgenden Fälle hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?

A
Eine neue Mitarbeiterin kündigt in der Probezeit
B
Die Stelle des Geschäftsführers wird neu besetzt
C
Der Mindestlohn wird erhöht
D
Der Arbeitgeber möchte Mehrarbeit anordnen

Erklärung

Der Betriebsrat hat nach § 87 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei sozialen Angelegenheiten, z.B. bei der Anordnung von Mehrarbeit, bei Beginn und Ende der Arbeitszeit und bei Urlaubsgrundsätzen.

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