ArbeitsrechtSchwierigkeit: Schwer
Welchen Mindesturlaubsanspruch hat ein Jugendlicher, der zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist, nach dem JArbSchG?
A
25 Werktage
B
27 Werktage
C
30 Werktage
D
24 Werktage
Erklärung
Nach § 19 JArbSchG beträgt der Mindesturlaub für Jugendliche gestaffelt nach Alter zu Beginn des Kalenderjahres: noch nicht 16 Jahre = 30 Werktage, noch nicht 17 Jahre = 27 Werktage, noch nicht 18 Jahre = 25 Werktage. Die Angabe bezieht sich auf eine 6-Tage-Woche (Werktage).
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