ArbeitsrechtSchwierigkeit: Schwer

Ein Arbeitgeber möchte einem Arbeitnehmer betriebsbedingt kündigen. Was muss er bei der Sozialauswahl berücksichtigen?

A
Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung
B
Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Berufserfahrung
C
Lebensalter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung und Betriebsratszugehörigkeit
D
Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Kenntnisse und Leistungen der Beschäftigten

Erklärung

Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss nach § 1 Abs. 3 KSchG eine Sozialauswahl durchgeführt werden. Dabei sind vier Kriterien zu berücksichtigen: Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung des Arbeitnehmers.

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