BerufsbildungsrechtSchwierigkeit: Leicht

Welche Mindest- und Höchstdauer ist für die Probezeit im Berufsausbildungsvertrag gesetzlich vorgeschrieben?

A
Mindestens 3 Monate, höchstens 4 Monate
B
Genau 3 Monate ohne Abweichung
C
Mindestens 2 Monate, höchstens 6 Monate
D
Mindestens 1 Monat, höchstens 4 Monate

Erklärung

Nach § 20 BBiG beträgt die Probezeit im Berufsausbildungsverhältnis mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Die genaue Dauer wird im Ausbildungsvertrag festgelegt.

Übe über 1.100 weitere IHK-Fragen

Die IT-Lernapp ist eine kostenlose Lernplattform für Fachinformatiker FIAE und FISI mit über 1.100 Prüfungsfragen, 9 Kursen und Simulatoren für SQL, Linux und Netzwerke.

Weitere Beispielfragen aus Berufsbildungsrecht