BerufsbildungsrechtSchwierigkeit: Leicht
Welche Mindest- und Höchstdauer ist für die Probezeit im Berufsausbildungsvertrag gesetzlich vorgeschrieben?
A
Mindestens 3 Monate, höchstens 4 Monate
B
Genau 3 Monate ohne Abweichung
C
Mindestens 2 Monate, höchstens 6 Monate
D
Mindestens 1 Monat, höchstens 4 Monate
Erklärung
Nach § 20 BBiG beträgt die Probezeit im Berufsausbildungsverhältnis mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Die genaue Dauer wird im Ausbildungsvertrag festgelegt.
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