BerufsbildungsrechtSchwierigkeit: Mittel
Welche Aufgabe hat die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)?
A
Die Erstellung und Aktualisierung des verbindlichen Ausbildungsrahmenplans für alle Berufe
B
Vertretung der besonderen Belange der Jugendlichen und Auszubildenden gegenüber dem Betriebsrat
C
Die vollständige eigenständige Durchführung aller Zwischen- und Abschlussprüfungen
D
Die eigenständige Einstellung und Verwaltung neuer Auszubildender im gesamten Betrieb
Erklärung
Die JAV vertritt nach §§ 60-73 BetrVG die besonderen Belange der jugendlichen Arbeitnehmer und Auszubildenden im Betrieb. Sie hat kein eigenes Mitbestimmungsrecht, sondern trägt Anliegen an den Betriebsrat heran, der dann handelt.
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Weitere Beispielfragen aus Berufsbildungsrecht
- Wer darf bei der Wahl zur JAV wählen (aktives Wahlrecht)?
- Wie oft darf eine nicht bestandene Abschlussprüfung wiederholt werden?
- Wer ist NICHT persönlich geeignet, um auszubilden?
- Was ist der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)?
- Welche Pflicht hat der Ausbildende (Ausbildungsbetrieb) gegenüber dem Auszubildenden?