BerufsbildungsrechtSchwierigkeit: Leicht
Wie oft darf eine nicht bestandene Abschlussprüfung wiederholt werden?
A
Unbegrenzt oft
B
Zweimal
C
Einmal
D
Dreimal
Erklärung
Nach § 37 Abs. 1 BBiG kann eine nicht bestandene Abschlussprüfung zweimal wiederholt werden. Der Auszubildende kann auf sein Verlangen das Ausbildungsverhältnis bis zur nächsten Wiederholungsprüfung verlängern lassen, höchstens jedoch um ein Jahr.
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