BerufsbildungsrechtSchwierigkeit: Mittel

Wer erlässt die Ausbildungsordnung für einen anerkannten Ausbildungsberuf?

A
Die zuständige Berufsschule als schulischer Partner im dualen Ausbildungssystem
B
Das zuständige Bundesministerium als Rechtsverordnung
C
Der jeweilige Ausbildungsbetrieb als betrieblicher Partner im dualen Ausbildungssystem
D
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) als zuständige Prüfungs- und Überwachungsstelle

Erklärung

Nach § 4 Abs. 1 BBiG erlässt das zuständige Fachministerium (meist BMBF oder BMWi) die Ausbildungsordnung als Rechtsverordnung. Sie enthält: Bezeichnung des Berufs, Ausbildungsdauer, Ausbildungsberufsbild, Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsanforderungen.

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