BerufsbildungsrechtSchwierigkeit: Mittel
Wofür ist der Schlichtungsausschuss der IHK zuständig?
A
Für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und Betrieb
B
Für die verbindliche Festlegung der Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung
C
Für die fachliche inhaltliche Bewertung und Benotung der IHK-Abschlussprüfungen
D
Für die formelle Genehmigung und Freigabe der betrieblichen Ausbildungspläne
Erklärung
Der Schlichtungsausschuss nach § 111 Abs. 2 ArbGG ist bei der zuständigen Stelle (IHK) eingerichtet und dient der aussergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus dem Ausbildungsverhältnis. Er ist paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt.
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