VertragsrechtSchwierigkeit: Mittel
Worin liegt der wesentliche Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag?
A
Es gibt keinen wesentlichen rechtlichen Unterschied zwischen beiden Vertragsarten
B
Beim Werkvertrag arbeitet man nur im Betrieb, beim Dienstvertrag auch im Home-Office
C
Beim Werkvertrag wird ein bestimmter Erfolg geschuldet, beim Dienstvertrag nur die Tätigkeit als solche
D
Der Werkvertrag muss grundsätzlich immer schriftlich erfolgen, der Dienstvertrag auch mündlich
Erklärung
Beim Werkvertrag (§ 631 BGB) schuldet der Unternehmer einen bestimmten Erfolg (z.B. Herstellung eines Werks, Reparatur). Beim Dienstvertrag (§ 611 BGB) wird nur die Erbringung der vereinbarten Tätigkeit geschuldet, nicht ein bestimmter Erfolg. Der Arbeitsvertrag ist ein Sonderfall des Dienstvertrags.
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