VertragsrechtSchwierigkeit: Mittel

Was versteht man unter einer Willenserklarung?

A
Eine Äußerung, die auf die Herbeiführung einer Rechtswirkung gerichtet ist
B
Eine schriftliche Bestätigung eines bereits geschlossenen verbindlichen Vertrags
C
Eine notariell beglaubigte und beurkundete formelle Erklärung vor einem Notar
D
Jede mündliche Aussage die im allgemeinen Geschäftsverkehr zwischen Parteien gemacht wird

Erklärung

Eine Willenserklärung ist eine private Äußerung eines auf einen rechtlichen Erfolg gerichteten Willens. Sie besteht aus dem inneren Willen (Handlungswille, Erklärungswille, Geschäftswille) und der äußeren Erklärung. Willenserklärungen können ausdrücklich oder konkludent (durch schlüssiges Handeln) abgegeben werden.

Übe über 1.100 weitere IHK-Fragen

Die IT-Lernapp ist eine kostenlose Lernplattform für Fachinformatiker FIAE und FISI mit über 1.100 Prüfungsfragen, 9 Kursen und Simulatoren für SQL, Linux und Netzwerke.

Weitere Beispielfragen aus Vertragsrecht