VertragsrechtSchwierigkeit: Mittel

Wann liegt ein Sachmangel nach § 434 BGB vor?

A
Wenn ein Dritter Rechte an der Sache geltend machen kann, etwa ein nicht gelöschtes Pfandrecht, und der Käufer sie nicht unbelastet erhält
B
Wenn die Sache bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet
C
Wenn sich die Beschaffenheit der Sache erst nach der Übergabe durch übliche Abnutzung im laufenden Gebrauch spürbar verschlechtert
D
Wenn der Verkäufer die Ware nicht innerhalb der vereinbarten Frist übergibt und dadurch mit seiner Lieferung in Verzug gerät

Erklärung

Nach § 434 BGB liegt ein Sachmangel vor, wenn die Sache bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat (subjektiver Mangel), nicht die gewöhnliche Beschaffenheit aufweist (objektiver Mangel) oder nicht den Montageanforderungen entspricht. Seit 2022 gehört auch die digitale Beschaffenheit (Updates) dazu.

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