BerufsbildungsrechtSchwierigkeit: Mittel
Welche Voraussetzungen muss ein Ausbilder nach der AEVO erfüllen?
A
Mindestens 10 Jahre nachweisbare einschlägige Berufserfahrung im Ausbildungsberuf
B
Fachliche Eignung, persönliche Eignung sowie berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse (AdA-Schein)
C
Ausschließlich nur die persönliche Eignung ohne jegliche fachliche Qualifikationsanforderungen
D
Ausschließlich nur ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem relevanten Fachgebiet
Erklärung
Nach AEVO und §§ 28-30 BBiG muss ein Ausbilder fachlich geeignet sein (Abschluss in dem Beruf oder gleichwertig), persönlich geeignet sein (nicht vorbestraft in relevanten Bereichen) und berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nachweisen (AEVO-Prüfung/AdA-Schein).
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