BerufsbildungsrechtSchwierigkeit: Mittel
Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für die Abschlussprüfung nach dem BBiG?
A
Ausschließlich nur das ordnungsgemaess und vollständig gefuehrte Berichtsheft
B
Der Nachweis von mindestens 100 geleisteten Überstunden während der gesamten Ausbildung
C
Zurückgelegte Ausbildungszeit, ordnungsgemaess geführtes Berichtsheft und Eintragung im Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse
D
Ausschließlich nur die vollständig zurückgelegte regulaere Ausbildungszeit im Betrieb
Erklärung
Nach § 43 Abs. 1 BBiG wird zur Abschlussprüfung zugelassen, wer: 1) die vorgeschriebene Ausbildungszeit zurückgelegt hat, 2) an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen hat, 3) ein ordnungsgemaesses Berichtsheft geführt hat und 4) im Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse eingetragen ist.
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