BerufsbildungsrechtSchwierigkeit: Mittel
Welche Aussage zur Ausbildungsvergütung ist nach dem BBiG korrekt?
A
Sie muss angemessen sein und jährlich ansteigen
B
Sie ist für alle Berufe bundesweit einheitlich festgelegt
C
Sie wird allein vom Ausbildungsbetrieb bestimmt ohne gesetzliche Vorgaben
D
Sie darf den allgemeinen Mindestlohn nicht unterschreiten
Erklärung
Nach § 17 BBiG muss die Ausbildungsvergütung angemessen sein und mit fortschreitender Ausbildung jährlich ansteigen. Seit 2020 gibt es zudem eine Mindestausbildungsvergütung (§ 17 Abs. 2 BBiG), die jährlich angepasst wird. Der allgemeine Mindestlohn gilt nicht für Auszubildende.
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