BerufsbildungsrechtSchwierigkeit: Mittel

Wie ist der Prüfungsausschuss für die IHK-Abschlussprüfung zusammengesetzt?

A
Mindestens drei Mitglieder: Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Berufsschullehrer
B
Genau zwei erfahrene Ausbilder und ein einzelner Berufsschullehrer als drittes Mitglied
C
Ausschließlich festangestellte IHK-Mitarbeiter die hauptberuflich für die Kammer tätig sind
D
Ausschließlich nur Arbeitgebervertreter und ein offizieller IHK-Vertreter als Vorsitzender

Erklärung

Nach § 40 BBiG besteht der Prüfungsausschuss aus mindestens drei Mitgliedern: Beauftragten der Arbeitgeber, Beauftragten der Arbeitnehmer und mindestens einem Lehrer einer berufsbildenden Schule. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter müssen in gleicher Zahl vertreten sein.

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